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Wirtschaftsstrafrecht und OK

Ziel der Forschungen in Modul 3 ist es, ob es entgegen der bisherigen Praxis und vertretener Meinung nicht doch relevante Überschneidungen von OK und Wirtschaftskriminalität existieren, die zu einer veränderten Bewertung beider Phänomene nötigen und von der Praxis sowie evtl. von der Gesetzgebung berücksichtigt werden sollten. Während bislang die Ansicht vorherrscht, beide Phänomenbereiche seien getrennt zu betrachten, gibt es seit 2016 auch die These, OK sei „eine spezifische Form der Wirtschaftskriminalität und durch ein vielfältiges Angebot von Waren und Dienstleistungen gekennzeichnet“.

Auf der Grundlage der in Modul 3 erlangten Erkenntnisse wird ein realistisches Abbild der Beziehungen zwischen OK und Wirtschaftskriminalität erstellt. Es werden Verbesserungsvorschläge zur Eindämmung von OK als WiKri unterbreitet. Dadurch sollen die Ermittlungsbehörden, die Justiz und der Gesetzgeber in die Lage versetzt werden, organisatorische, ermittlungstaktische und ggfs. gesetzliche Anpassungen vorzunehmen.